Satzung für den Preis der Horst-Wiehe-Stiftung der DO-G

§ 1
Das Stiftungskapital von 50.000 DM wurde 1993 von Herrn Horst Wiehe gespendet. Ende 2001 wurde das Stiftungskapital von der Gesellschaft auf 26.000 € gerundet. Dieses Kapital ist von der DO-G so anzulegen, dass aus seinem Ertrag der Stiftungspreis bestritten werden kann.
§ 2
Der Preis trägt den Namen "Preis der Horst-Wiehe-Stiftung". Er wird vergeben für eine herausragende wissenschaftliche Arbeit über ein zwar nicht ausschließlich, aber vornehmlich, ökologisches Thema aus dem Bereich der Ornithologie. Bei einer mehrköpfigen Autorschaft soll der Preis an denjenigen/diejenige fallen, der/die den entscheidenden wissenschaftlichen Beitrag geleistet hat. Die Autorschaft kann beliebiger Nationalität sein.
§ 3
Der Preis besteht aus:
1. einer Urkunde, die den Namen des/der Preisträgers/-in sowie den Titel der preisgekrönten Arbeit enthält und vom Präsidenten/von der Präsidentin der Gesellschaft unterzeichnet ist;
2. aus einem Geldbetrag von 1.600 €. Mit dem Anwachsen des Stiftungskapitals soll der Betrag schrittweise erhöht werden.
Der Preis kann auf zwei Preisträger/innen verteilt werden.
§ 4
Der Preis wird erstmals 1996, danach alle 2 Jahre verliehen. Ein Ertragsüberschuss, entstanden auch durch eine eventuelle Nichtverleihung des Preises, ist stets dem Stiftungskapital zuzuschlagen.
§ 5
Bei Anwachsen des Stiftungskapitals um jeweils 5.000 € ist die Dotation des Preises künftig um jeweils 500 € zu erhöhen, wenn es die Verzinsung erlaubt. Die Verwaltungskosten sind so niedrig wie möglich zu halten.
§ 6
Der Vorstand der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft stellt gleichzeitig die Jury dar. Die Jury entscheidet über die Verleihung des Preises mit einfacher Stimmenmehrheit.
§ 7
Der Preis wird auf der dem Entscheid folgenden Mitgliederversammlung der Gesellschaft durch den/die Präsidenten/-in überreicht.
§ 8
Vorschläge zur Prämierung können von jedermann an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet werden. Man kann sich auch um den Preis bewerben.
§ 9
Die Satzung kann erstmals geändert werden, wenn das Stiftungskapital eine Höhe von 60.000 € (zuvor 120.000 DM) erreicht hat und die Dotation des Preises 5.000 € (zuvor 10.000 DM) beträgt. Die Umstellung der DM-Beträge in €-Beträge wurde am 6.10.2001 in Schwyz vorgenommen und ist ab dem 01.01.2002 gültig.