Die DO-G Forschungsförderung

Wir fördern Forschungsprojekte unserer Mitglieder

Die DO-G fördert zeitlich begrenzte ornithologische Forschungsvorhaben ihrer Mitglieder mit finanziellen Beihilfen. Unsere Förderung zielt besonders auf jüngere Mitglieder außerhalb von Hochschulen und Forschungsinstituten sowie auf Projekte, die Grundlagen für den Arten- und Naturschutz erarbeiten.

Wir fördern die Auswertung vorhandener ornithologischer Daten

Neben der Förderung vollständiger Forschungsprojekte gewährt die DO-G auch Auswertungsbeihilfen: Diese unterstützen Kooperationen zur Aufbereitung bereits vorhandener Datensätze bis zur Publikation. Förderfähig sind auch Kosten für die Digitalisierung und Aufbereitung von Daten für ausgewiesene Datenpublikationen.

Näheres zu unseren Fördermöglichkeiten unten im Download "Grundsätze und Richtlinien der DO-G Forschungsförderung".

Wir fördern außerdem besonders herausragende Forschungsvorhaben von Nachwuchsornithologen und Nachwuchsornithologinnen durch unsere > Erwin-Stresemann-Förderung.

Näheres siehe dort.


Ankündigung 4. Sonderauslobung Vermächtnis Ursula Honig 2024

Die DO-G würdigt das Vermächtnis Ursula Honig mit einer 4. Sonderauslobung von bis zu vier Forschungsbeihilfen in Höhe von bis zu je 10.000 €, um Forschungsprojekte von herausragender wissenschaftlicher Qualität und Originalität zu fördern.

Für die Antragstellung gelten die Grundsätze und Richtlinien der DO-G Forschungsförderung in ihrer aktuellen Form mit der folgenden Abweichung:
Anträge sind zum Stichtag 1. Februar 2024 beim Sprecher der Forschungskommission einzureichen.

Die reguläre DO-G Forschungsförderung wird durch diese Sonderauslobung ergänzt und nicht ersetzt. Anträge auf Forschungsbeihilfen und Auswertungshilfen können wie gewohnt zum 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober eines Jahres beim Sprecher der Forschungskommission eingereicht werden. Zum Stichtag 1. Februar 2024 können Anträge entweder für die Sonderauslobung Vermächtnis Ursula Honig oder im Rahmen der regulären DO-G Forschungsförderung eingereicht werden.

Tim Schmoll, Sprecher Forschungskommission


Ab 2. Februar 2023 gelten neue Richtlinien zur Forschungsförderung


Download: Grundsätze und Richtlinien der DO-G Forschungsförderung ab 02.02.2023


Was hat sich geändert? - Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:


1.
Personalkosten waren bisher grundsätzlich nicht förderungsfähig. Die Forschungskommission erkennt jedoch den Bedarf, Antragstellende bei Routine-Aufgaben personell zu entlasten. Daher fördert die DO-G ab jetzt Hilfskrafttätigkeiten, wenn sie in Art, Umfang und Vergütung der Tätigkeit von studentischen oder wissenschaftlichen Hilfskräften entsprechen und nicht von Antragstellenden selbst ausgeübt werden.

2. Auswertungsbeihilfen fördern die Aufbereitung und Auswertung bereits erhobener Daten für die Publikation in Fachzeitschriften. Ab jetzt fördern wir in diesem Rahmen auch die Datenaufbereitung für ausgewiesene Datenpublikationen. Solche voll zitierfähigen Datenpublikationen umfassen die Daten selbst, relevante Metadaten sowie weitere Informationen, die die wissenschaftliche Auswertung der Daten durch Dritte erlauben (auch, aber nicht nur in Meta-Analysen oder vergleichenden Studien).
Falls Sie Ihre schlummernden Datenschätze nicht verstauben lassen wollen, aber den Aufwand einer traditionellen Fachpublikation scheuen, können Sie so Ihre Daten mit Hilfe einer Auswertungsbeihilfe für die Wissenschaft nachhaltig zugänglich machen.
Die maximale Fördersumme für Auswertungsbeihilfen wird von € 1000.- auf € 2500.- erhöht; förderfähig sind z. B. auch Aufwendungen für Hilfskräfte im Rahmen der Digitalisierung von Datensätzen (s. oben).

3. Offene Wissenschaft: Seit einem guten Jahrzehnt wird zunehmend deutlich, dass viele Forschungsergebnisse in unabhängigen Replikationsstudien nicht reproduzierbar sind. Die Ursachen dafür sind vielfältig und werden meta-wissenschaftlich intensiv erforscht. Konsens ist jedoch, dass Elemente Offener Wissenschaft wie z. B. eine Präregistrierung von Vorhaben (analog klinischer Studien) oder die Publikation von Rohdaten und des zur Analyse genutzten Computercodes die Reproduzierbarkeit verbessern. Die Forschungskommission begrüßt daher ausdrücklich alle Maßnahmen, die im Rahmen von Offener Wissenschaft die Transparenz und Reproduzierbarkeit der Ergebnisse geförderter Projekte erhöhen.

T. Schmoll – Sprecher Forschungskommission


Der Flyer zur Förderung:


DE-Version: Flyer DO-G Forschungsförderung (2021/22)
    
EN-Version: Flyer DO-G Research Funding (2021/22)


Der Flyer kann einzeln oder in benötigter Stückzahl in der deutschen oder englischen Version in der DO-G Geschäftsstelle kostenfrei angefordert werden.

Hinweis: ab 02.02.2023 gelten neue Grundsätze und Richtlinien (siehe Download oben), die die im Flyer dargestellten Möglichkeiten stellenweise übersteigen. So hat sich die maximale Fördersumme für Auswerungsbeihilfen auf 2.500 Euro erhöht. Außerdem können im Rahmen der Forschungsbeihilfen Tätigkeiten von Hilfskräften gefördert werden. Näheres siehe dort.


Beratung zu unseren Förderinstrumenten erhalten Sie hier:

> Kontakt Forschungskommission