Grundsätze


Die Deutsche Ornithologen-Gesellschaft (DO-G) fördert thematisch und zeitlich begrenzte Forschungsvorhaben mit Beihilfen, mit denen Sach- und Reisekosten finanziert werden können. Ausgenommen sind Personalkosten, Mittel für Bau- und Einrichtungsmaßnahmen, Mittel für Grundausstattung und Geräte, Mittel für Büromaterial, Porto- und Fernmeldegebühren sowie Mittel für Tagungsbesuche. Forschungsvorhaben von DO-G-Mitgliedern außerhalb von Hochschul- und Forschungsinstituten haben Vorrang; die Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist der DO-G ein wichtiges Anliegen. Auch Vorhaben von Arbeitsgruppen oder Arbeitsgemeinschaften sind förderungswürdig.
Über die Vergabe der Förderung entscheidet eine Forschungskommission (FK). Die FK besteht aus von Vorstand und Beirat gemeinsam ausgewählten Mitgliedern der DO-G. Im Einvernehmen mit der FK bestellt der Vorstand einen Sprecher/eine Sprecherin, der/die nicht dem Vorstand angehört. Die Amtszeit der Mitglieder der FK beträgt zwei Jahre; Wiederernennung ist möglich. Der FK steht es frei, zu ihren Beratungen externe Fachleute hinzuzuziehen.
Ausgesprochene Förderungen werden vom Sprecher der FK und vom Präsidenten der DO-G gemeinsam gezeichnet.

 

Richtlinien


Anträge an die FK können von jedem Mitglied der DO-G bis zum 1. Februar, 1. Juni oder 1. Oktober eines jeden Jahres eingereicht werden; Mitglieder der FK sind nicht antragsberechtigt. Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 2 Jahre Mitglied der Gesellschaft sein, ein rückwirkender Beitritt ist nicht möglich. Anträge sind thematisch nicht gebunden. Projekte, die Grundlagen für den Arten- und Naturschutz erarbeiten, haben Vorrang. Bei gleicher Qualität werden Projekte im Inland prioritär gefördert.
Die FK entscheidet etwa 1-2 Monate nach dem jeweiligen Stichtag aufgrund der Voten ihrer Mitglieder und ggf. weiterer Fachleute über die Förderung der ihr vorgelegten Anträge. Die Begutachtung erfolgt anhand der Informationen im Antrag. Eine sorgfältige Antragstellung erleichtert die Begutachtung.
Die Anträge müssen beinhalten:

  1. Projektbenennung,
  2. wissenschaftliche Zielsetzung,
  3. Stand der Forschung,
  4. Stand der eigenen Vorarbeiten und Vorbereitung,
  5. Arbeitsprogramm mit ungefährem Zeitplan und Dauer des Vorhabens,
  6. beantragte Mittel und Finanzierungsplan.

Die beantragten Mittel sind im Einzelnen zu begründen und ggf. durch Kostenvoranschläge zu belegen. Es ist auch zu erläutern, ob und in welchem Umfang eigene Mittel oder solche aus anderen Quellen eingesetzt werden. Bei Mischkalkulationen mit Mitteln aus anderen Quellen muss nachvollziehbar sein, welche Einzelposten durch die DO-G gefördert werden sollen. Außerdem muss dargelegt werden, ob die Mittel aus anderen Quellen bereits bewilligt wurden bzw. wie verfahren werden soll, wenn aus anderen Quellen beantragte Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden.
Bei Reisen sind Zweck, Zielort, Dauer und die benutzten Verkehrsmittel aufzuführen, zu begründen und ihre Kosten zu belegen. Für Fahrten mit dem eigenen PKW sind die tatsächlichen Betriebskosten zu veranschlagen.
Für die Förderung von Projekten von an Hochschulen und Forschungsinstituten tätigen Ornithologen gelten folgende zusätzlichen Richtlinien:

  1. Es muss nachvollziehbar belegt sein, dass für das geplante Vorhaben keine anderen Förderungsquellen zur Verfügung stehen.
  2. Ein Antrag auf Förderung durch die DO-G darf nicht laufende Forschung betreffen.
  3. Förderung durch die DO-G können nur eigenständige, zeitlich begrenzte Einzelaspekte erfahren.

Allen Anträgen sind ein tabellarischer Lebenslauf (inkl. Angabe zur Dauer der Mitgliedschaft in der DO-G) und ggf. ein Schriftenverzeichnis beizulegen. Anträge sind vorzugsweise in elektronischer Form per Email an den Sprecher der FK zu richten. Wird der Antrag nicht in elektronischer Form übermittelt, muss er samt Anlagen in 6-facher Ausfertigung vorgelegt werden.
Bei der Antragstellung ist zwischen zwei grundsätzlich unterschiedlichen Arten der Forschungsförderung zu unterscheiden:

  1. Forschungsanträge: Diese umfassen vollständige Projekte, bei denen im ersten Schritt die wissenschaftliche Datenerhebung erfolgen soll. Die maximale Fördersumme beträgt 2.500,-- € (Ausnahmen werden nur in begründeten Fällen zugelassen).
  2. Auswertungshilfen: Diese (neue) Form der Forschungsförderung durch die DO-G soll helfen, evtl. vorhandene Schwierigkeiten bei der Auswertung vorhandener Daten und/oder der Erstellung von Manuskripten zu beseitigen. Die maximale Fördersumme beträgt 500,-- € . Diese können für Fahrten zu bzw. Unterbringungskosten bei einem geeigneten Kooperationspartner beantragt werden. Eine Kooperationszusage des jeweiligen Partners ist dem Antrag beizufügen.

Mit der Annahme einer Sachbeihilfe verpflichtet sich der Empfänger:

  1. Die bewilligten Mittel ausschließlich im Interesse des geförderten Vorhabens einzusetzen.
  2. Der FK zu den im Bewilligungsschreiben angegebenen Terminen über den Fortgang der Arbeiten zu berichten und nach Abschluss des Projektes einen inhaltlichen Abschlussbericht (ggf. in Form eingereichter Manuskripte) vorzulegen.
  3. Nachweise über die Verwendung der Beihilfe vorzulegen.
  4. Die Ergebnisse der Untersuchung auf einer Jahresversammlung der DO-G vorzustellen.
  5. In aus dem geförderten Vorhaben hervorgegangenen wissenschaftlichen und populären Veröffentlichungen die DO-G (nicht die FK!) als Förderer zu nennen und der FK je einen Sonderdruck aller aus der Förderung resultierenden Publikationen zu überlassen.

Bewilligte Mittel verfallen, wenn sie ohne Begründung innerhalb eines Jahres ab Bewilligungstermin oder der im Bewilligungsschreiben genannten Auszahlungstermine nicht abgerufen wurden. Die Mittel verfallen ferner, wenn der Antragsteller während der Laufzeit des Projektes aus der DO-G austritt.
Die DO-G begrüßt es ausdrücklich, wenn aus geförderten Projekten hervorgegangene Manuskripte zunächst bei einem ihrer Publikationsorgane (J. Ornithol. bzw. Vogelwarte) zur Veröffentlichung eingereicht werden.