Resolutionen, Positionen, Stellungnahmen

Schutz des Birkhuhns im Sächsischen Erzgebirge

Schreiben des DO-G Präsidenten Dr. Wolfgang Fiedler an den sächsischen Umweltminister Wolfram Günther

16.12.2020 - PDF-Download des Schreibens in ungekürzter Fassung, mit Anhang

Die Deutsche Ornithologen-Gesellschaft verfolgt mit großem Interesse die Bemühungen der Fach- und
Naturschutzverbände in Sachsen um den Schutz des Birkhuhns und unterstützt nachdrücklich die Umsetzung des von der Staatsregierung 2019 verabschiedeten Artenschutzprogramms. Gleichzeitig beobachtet sie aber mit zunehmender Sorge, dass die im Programm vorgesehenen Managementmaßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung geeigneter Lebensräume immer wieder in Frage gestellt oder sogar in der Öffentlichkeit diskreditiert werden.

Die Deutsche Ornithologen-Gesellschaft fordert die Sächsische Staatsregierung auf, die im
Artenschutzprogramm beschriebenen Schutzmaßnahmen für das Birkhuhn konsequent, zügig und ohne
Einschränkungen gemeinsam mit dem ehrenamtlichen Naturschutz umzusetzen. Sie erwartet, dass der
Freistaat damit seinen europarechtlichen Verpflichtungen für den Schutz des Birkhuhns als Art des Anhangs I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie konsequent nachkommt und auf seinen eigenen, oft als Vogelschutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 gemeldeten Staatswaldflächen nötige Schutzmaßnahmen beispielhaft vorantreibt.

Weiterhin erwartet die Deutsche Ornithologen-Gesellschaft selbstverständlich, dass auch der Freistaat
Sachsen stärker als bisher öffentlich für den Birkhuhnschutz eintritt und die aus ihm erwachsenden Chancen für den Naturschutz, den Tourismus und die Bewahrung der Biodiversität öffentlich vertritt.


DO-G verabschiedet Resolution zum Schutz des Bialowieza-Urwaldes in Polen

(01.10.17) Der Wald von Białowieża ist der einzig verbliebene Tiefland-Urwald Europas, polnischer Nationalpark, Welterbe und Biosphärenreservat der UNESCO. Er beherbergt nicht nur die einzige wildlebende Population des Wisents in Europa, sondern bietet eine einzigartige biologische Vielfalt, ist Rückzugsgebiet vieler europaweit bedrohten Tierarten wie u.a. Schwarzstorch, Blauracke, Weißrückenspecht, Dreizehenspecht, Schrei- und Schlangenadler.  
Mit großer Sorge beobachtet die DO-G die derzeitigen Pläne der polnischen Regierung, den bereits jetzt intensiven Holzeinschlag im Gebiet in den nächsten Jahren zu verdreifachen.
Wir fordern die polnische Regierung auf, gemäß der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 27. Juli 2017 den Holzeinschlag umgehend zu stoppen, um das UNESCO-Welterbe vor irreparablen Schäden zu bewahren.

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Petition der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft e.V. für eine Rücknahme der Niederösterreichischen Beutegreiferverordnung

Im Dezember 2008 trat die neue „Beutegreiferverordnung“ der Niederösterreichischen Landesregierung in Kraft. Für eine Dauer von sechs Jahren sind nun insgesamt 1200 Mäusebussarde und 240 Habichte zum Abschuss freigegeben. Schon vor einigen Jahren gab es eine ähnliche Verordnung, die aufgrund einer von BirdLife Österreich und dem WWF bei der EU-Kommission eingereichten Beschwerde von der Landesregierung zurückgezogen werden musste. Die jetzige Verordnung bezieht sich auf die in der EU-Vogelschutzrichtlinie angeführte Ausnahmemöglichkeit der „vernünftigen“ Nutzung. Es wird argumentiert, dass die Jagd als Freizeitbeschäftigung eine vernünftige Nutzung von Greifvögeln darstellt. Weiterhin sollen Jäger durch Abschüsse motiviert werden, mehr in den Naturschutz zu investieren. Dies ist eine EU-weit beispiellose, inakzeptable Verordnung zur Verfolgung von Greifvögeln.

Durch den Abschuss sollen laut einer Studie des Instituts für Wildtierkunde und Ökologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien auch 25 gefährdete Tierarten profitieren, die potentiell zum Beutespektrum beider Greifvögel zählen. Ein wissenschaftlicher Nachweis für diese Behauptung fehlt hier aber vollkommen. 14 der genannten Arten sind nicht einmal als Beute nachgewiesen worden. In der Liste der angeblich bedrohten Tiere befinden sich zudem so absurde Beispiele wie die seit 30 Jahren nicht mehr in Niederösterreich nachgewiesene Wiesenotter.

Die Verordnung bedient nur ein überholtes Jagdverständnis, das Beutegreifer nicht als Teil des Ökosystems sondern als vermeintliche Konkurrenten um dieselbe Beute sieht. Die Jägerschaft scheint nach wie vor zu glauben, dass Niederwild allein durch Greifvögel gefährdet ist – eine wissenschaftlich nicht nachvollziehbare Behauptung.

Die Deutsche Ornithologen-Gesellschaft e.V. als Vertreterin zahlreicher Ornithologinnen und Ornithologen Mitteleuropas verurteilt diese Verordnung zur Verfolgung von Greifvögeln und fordert Landesrat Dr. Pernkopf auf, sie umgehend zurückzunehmen.

Verabschiedet von der Mitgliederversammlung der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft e.V, anlässlich ihrer 142. Jahresversammlung am 3. Oktober 2009 in Pörtschach.

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