Rote Listen


Rote Listen spiegeln den Gefährdungsgrad und Erhaltungszustand der Brutvogelfauna eines definierten Bezugsgebietes wider. Sie sind somit ein wichtiges Instrument des Natur- und Artenschutzes. Hinsichtlich methodischer Fragen/Vorgaben sei auf die Seiten des Bundesamtes für Naturschutz verwiesen.


Die Rote Liste für Vögel in Deutschland wird in den Berichten zum Vogelschutz veröffentlicht. Diese sind zu beziehen über:

Deutscher Rat für Vogelschutz (DRV) e.V.
c/o Landesbund für Vogelschutz in Bayern
Eisvogelweg 1
91161 Hilpoltstein
Web: www.drv-web.de

Rote Listen werden überdies auf Länderebene erstellt und sind über die Staatlichen Vogelschutzwarten zu beziehen.



Um sich über den Gefährdungsgrad einer Art im weltweiten Maßstab zu informieren, suchen Sie bitte die Seiten von BirdLife International oder der IUCN auf.