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Fördern

Die Förderung von Forschung ist eine tragende Säule der Deutschen Ornithologischen Gesellschaft (DOG). Wir geben unseren Mitgliedern Raum für Ideen, unterstützen innovative Projekte und schaffen Möglichkeiten, Ergebnisse sichtbar zu machen.

Neben dem wissenschaftlichen Nachwuchs fördern wir auch engagierte Amateure und Ornitholog:innen ohne Zugang zu institutioneller Förderung. Mit Forschungszuschüssen, Preisen und Reisestipendien stärken wir die Sichtbarkeit ornithologischer Forschung und würdigen besondere Leistungen.

Wer Mitglied der DOG ist, profitiert von einem starken Netzwerk, das auf einer langjährigen Tradition aufbaut, Forschung möglich macht und Zukunft gestaltet.

Aktuelles

Kurzmeldungen

Meldung vom 9. Oktober 2025

Sonderauslobung "Vermächtnis Karin Wolf"

In ihrem Vermächtnis hat Frau Karin Wolf aus Hamburg die DOG Forschungsförderung mit einem Betrag von € 100.000,- bedacht. Die DOG würdigt das Vermächtnis Karin Wolf mit einer Sonderauslobung von bis zu zwei Forschungsbeihilfen in Höhe von bis zu je € 50.000,-, um Forschungsprojekte von herausragender wissenschaftlicher Qualität und Originalität zu fördern, die wissenschaftliche Grundlagen für den Artenschutz von Singvögeln erarbeiten.

Für die Antragstellung gelten die Grundsätze und Richtlinien der DOG Forschungsförderung in ihrer aktuellen Fassung mit den folgenden Abweichungen:

Projekte müssen wissenschaftliche Grundlagen für den Artenschutz von Singvögeln erarbeiten
Anträge sind zum Stichtag 1. Juni 2026 beim Sprecher der Forschungskommission einzureichen

Tim Schmoll, Sprecher Forschungskommission

Download Richtlinien Forschungsförderung
Meldung vom 9. Oktober 2025

6. Sonderauslobung „Vermächtnis Ursula Honig“

In einem Vermächtnis hat Frau Ursula Honig (1923-2016) aus Hamburg die DOG Forschungsförderung mit einem namhaften Betrag bedacht. Die DOG würdigt das Vermächtnis Ursula Honig mit einer 6. Sonderauslobung von bis zu drei Forschungsbeihilfen in Höhe von bis zu je € 15.000,-, um Forschungsprojekte von herausragender wissenschaftlicher Qualität und Originalität zu fördern.

Für die Antragstellung gelten die Grundsätze und Richtlinien der DOG Forschungsförderung in ihrer aktuellen Fassung mit der folgenden Abweichung:

Anträge sind zum Stichtag 1. Februar 2026 beim Sprecher der Forschungskommission einzureichen

Die reguläre DOG Forschungsförderung wird durch diese Sonderauslobung ergänzt und nicht ersetzt. Anträge auf Forschungsbeihilfen und Auswertungsbeihilfen können wie gewohnt zum 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober eines Jahres beim Sprecher der Forschungskommission eingereicht werden.

Tim Schmoll, Sprecher Forschungskommission

Download Richtlinien Forschungsförderung

Forschungsförderung

Die Deutsche Ornithologische Gesellschaft unterstützt ihre Mitglieder mit finanziellen Beihilfen bei ornithologischen Forschungsprojekten. Besonderes Augenmerk gilt jungen Forschenden sowie Vorhaben, die Grundlagen für Arten- und Naturschutz schaffen. Geförderte Projekte werden in den Publikationen und auf den Jahrestagungen der DOG vorgestellt und bereichern so den wissenschaftlichen Austausch.

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Preise und Auszeichnungen

Die Deutsche Ornithologische Gesellschaft verfügt über mehrere Preise und Fördermöglichkeiten. Mit ihnen werden ornithologische Projekte von der Planung bis zur Durchführung unterstützt, herausragende wissenschaftliche Arbeiten ausgezeichnet und langjähriges Engagement gewürdigt. Neben den Forschungsfonds als direkter Förderung bieten die Preise der DOG wichtige Wege zur Anerkennung, Förderung und Sichtbarkeit der Ornithologie. Auch eingestellte Preise wie der frühere AULA-Nachwuchspreis zeugen von der langen Tradition der DOG, wissenschaftlichen Nachwuchs und Vogelschutz zu fördern.

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Reisestipendien

Die Deutsche Ornithologische Gesellschaft (DOG) unterstützt den wissenschaftlichen Nachwuchs mit verschiedenen Reisestipendien. Diese Zuschüsse ermöglichen unter anderem die Teilnahme an den Jahrestagungen der Europäischen Ornithologischen Union (EOU) sowie am International Ornithological Congress (IOC).

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FAQ Fördern

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Mitglieder der DOG. Für Studierende genügt eine einjährige Mitgliedschaft, für alle anderen zwei Jahre. Für die Studienförderung (Sonderauslobung „Ursula Honig“) gibt es keine Mindestdauer.

Wann sind die Antragsfristen?

Förderanträge können jeweils zum 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober eingereicht werden. Für die Studienförderung gelten die Sonderstichtage 1. Juni 2025, 1. Oktober 2025 und 1. Februar 2026.

Welche Arten von Förderung gibt es?

Die DOG bietet Forschungsbeihilfen, Auswertungsbeihilfen, Studienförderung (Sonderauslobung „Ursula Honig“) sowie spezielle Nachwuchsförderungen (z. B. Erwin-Stresemann-Förderung, Reisestipendien, Preise).

Welche Kosten können gefördert werden?

Gefördert werden Sach- und Reisekosten, Hilfskräfte sowie bestimmte Kleingeräte. Nicht förderfähig sind Großgeräte, Bau- und Einrichtungsmaßnahmen, Overheads oder reine Reisekosten zu Tagungen.

Wie hoch kann die Förderung sein?

  • Forschungsbeihilfen: bis 7.500 €
  • Auswertungsbeihilfen: bis 2.500 €
  • Studienförderung: bis 1.000 €

Wer entscheidet über die Förderung?

Über die Vergabe entscheidet die Forschungskommission der DOG auf Grundlage einer fachlichen Begutachtung.

Kann ich mehrere Anträge stellen?

Es kann immer nur ein Antrag pro Stichtag eingereicht werden. Ein neues Vorhaben kann erst beantragt werden, wenn das vorherige abgeschlossen und der Abschlussbericht eingereicht wurde.

Gibt es eine Altersgrenze für die Nachwuchsförderung?

Nein. Maßgeblich ist nicht das Lebensalter, sondern die wissenschaftliche Qualifikationsstufe. Gefördert werden insbesondere Projekte von Studierenden, Promovierenden und frühen Postdocs.

Müssen Ergebnisse veröffentlicht werden?

Ja, die Ergebnisse geförderter Projekte sollen auf einer DOG-Jahrestagung vorgestellt und nach Möglichkeit in den Fachzeitschriften der DOG (Journal of Ornithology, Vogelwarte) publiziert werden.

Kann ich mich vorab beraten lassen?

Ja. Die Forschungskommission steht für Rückfragen und eine Beratung vor Antragstellung zur Verfügung.

Tim Schmoll 

tim.schmoll@uni-bielefeld.de