Fördern
Die Förderung von Forschung ist eine tragende Säule der Deutschen Ornithologischen Gesellschaft (DOG). Wir geben unseren Mitgliedern Raum für Ideen, unterstützen innovative Projekte und schaffen Möglichkeiten, Ergebnisse sichtbar zu machen.
Neben dem wissenschaftlichen Nachwuchs fördern wir auch engagierte Amateure und Ornitholog:innen ohne Zugang zu institutioneller Förderung. Mit Forschungszuschüssen, Preisen und Reisestipendien stärken wir die Sichtbarkeit ornithologischer Forschung und würdigen besondere Leistungen.
Wer Mitglied der DOG ist, profitiert von einem starken Netzwerk, das auf einer langjährigen Tradition aufbaut, Forschung möglich macht und Zukunft gestaltet.
Aktuelles
Forschungsförderung
Die Deutsche Ornithologische Gesellschaft unterstützt ihre Mitglieder mit finanziellen Beihilfen bei ornithologischen Forschungsprojekten. Besonderes Augenmerk gilt jungen Forschenden sowie Vorhaben, die Grundlagen für Arten- und Naturschutz schaffen. Geförderte Projekte werden in den Publikationen und auf den Jahrestagungen der DOG vorgestellt und bereichern so den wissenschaftlichen Austausch.
Preise und Auszeichnungen
Die Deutsche Ornithologische Gesellschaft verfügt über mehrere Preise und Fördermöglichkeiten. Mit ihnen werden ornithologische Projekte von der Planung bis zur Durchführung unterstützt, herausragende wissenschaftliche Arbeiten ausgezeichnet und langjähriges Engagement gewürdigt. Neben den Forschungsfonds als direkter Förderung bieten die Preise der DOG wichtige Wege zur Anerkennung, Förderung und Sichtbarkeit der Ornithologie. Auch eingestellte Preise wie der frühere AULA-Nachwuchspreis zeugen von der langen Tradition der DOG, wissenschaftlichen Nachwuchs und Vogelschutz zu fördern.
Reisestipendien
Die Deutsche Ornithologische Gesellschaft (DOG) unterstützt den wissenschaftlichen Nachwuchs mit verschiedenen Reisestipendien. Diese Zuschüsse ermöglichen unter anderem die Teilnahme an den Jahrestagungen der Europäischen Ornithologischen Union (EOU) sowie am International Ornithological Congress (IOC).
FAQ Fördern
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Mitglieder der DOG. Für Studierende genügt eine einjährige Mitgliedschaft, für alle anderen zwei Jahre. Für die Studienförderung (Sonderauslobung „Ursula Honig“) gibt es keine Mindestdauer.
Wann sind die Antragsfristen?
Förderanträge können jeweils zum 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober eingereicht werden. Für die Studienförderung gelten die Sonderstichtage 1. Juni 2025, 1. Oktober 2025 und 1. Februar 2026.
Welche Arten von Förderung gibt es?
Die DOG bietet Forschungsbeihilfen, Auswertungsbeihilfen, Studienförderung (Sonderauslobung „Ursula Honig“) sowie spezielle Nachwuchsförderungen (z. B. Erwin-Stresemann-Förderung, Reisestipendien, Preise).
Welche Kosten können gefördert werden?
Gefördert werden Sach- und Reisekosten, Hilfskräfte sowie bestimmte Kleingeräte. Nicht förderfähig sind Großgeräte, Bau- und Einrichtungsmaßnahmen, Overheads oder reine Reisekosten zu Tagungen.
Wie hoch kann die Förderung sein?
- Forschungsbeihilfen: bis 7.500 €
- Auswertungsbeihilfen: bis 2.500 €
- Studienförderung: bis 1.000 €
Wer entscheidet über die Förderung?
Über die Vergabe entscheidet die Forschungskommission der DOG auf Grundlage einer fachlichen Begutachtung.
Kann ich mehrere Anträge stellen?
Es kann immer nur ein Antrag pro Stichtag eingereicht werden. Ein neues Vorhaben kann erst beantragt werden, wenn das vorherige abgeschlossen und der Abschlussbericht eingereicht wurde.
Gibt es eine Altersgrenze für die Nachwuchsförderung?
Nein. Maßgeblich ist nicht das Lebensalter, sondern die wissenschaftliche Qualifikationsstufe. Gefördert werden insbesondere Projekte von Studierenden, Promovierenden und frühen Postdocs.
Müssen Ergebnisse veröffentlicht werden?
Ja, die Ergebnisse geförderter Projekte sollen auf einer DOG-Jahrestagung vorgestellt und nach Möglichkeit in den Fachzeitschriften der DOG (Journal of Ornithology, Vogelwarte) publiziert werden.
Kann ich mich vorab beraten lassen?
Ja. Die Forschungskommission steht für Rückfragen und eine Beratung vor Antragstellung zur Verfügung.