Vorstand
Der Vorstand ist das Leitungsgremium der Deutschen Ornithologischen Gesellschaft. Er trägt die Verantwortung für die Ausrichtung und Weiterentwicklung des Vereins und wird dabei vom Beirat in allen wichtigen Angelegenheiten beratend unterstützt. Die Vorstandsmitglieder werden direkt von der Mitgliederversammlung gewählt – so können alle Mitglieder Einfluss auf die Zusammensetzung und Arbeit des Vorstands nehmen. Zum Vorstand gehören Präsident:in, 1. und 2. Vizepräsident:in, Generalsekretär:in, Schriftführer:in und Schatzmeister:in.
Mitglieder
FAQs zum Vorstand
Wie wird man Mitglied im Vorstand?
Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Jedes Mitglied der DOG kann vorgeschlagen werden, sofern die Kandidatur schriftlich bestätigt ist.
Wann müssen Wahlvorschläge eingereicht werden?
Vorschläge für die Wahl von Vorstandsmitgliedern müssen spätestens sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung bei der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär eingereicht werden.
Wie lange dauert die Mitgliedschaft im Vorstand?
Die Amtszeit der Präsidentin/des Präsidenten und der beiden Vizepräsident:innen beträgt drei Jahre, die der übrigen Vorstandsmitglieder zwei Jahre. Eine sofortige Wiederwahl ist zulässig.
Wie können Mitglieder Anträge an den Vorstand stellen?
Anträge aus der Mitgliedschaft an den Vorstand sind schriftlich einzureichen. So wird sichergestellt, dass sie ordnungsgemäß behandelt und in die Beratungen des Vorstands aufgenommen werden können.
Wie oft trifft sich der Vorstand?
Der Vorstand tagt in der Regel zweimal im Jahr: zu einer Frühjahrssitzung und zu einer Herbstsitzung unmittelbar vor der Jahrestagung. Bei Bedarf finden zusätzliche digitale Treffen in den Zwischenzeiten statt.
Welche Rolle spielt die Geschäftsstelle?
Der Vorstand kann zur Unterstützung seiner Arbeit eine Geschäftsstelle einrichten. Die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle handeln im Auftrag des Vorstands und sind diesem gegenüber weisungsgebunden. Sie unterstützen die organisatorische und administrative Umsetzung der Vereinsarbeit.
Was ist der Erweiterte Vorstand?
Der Vorstand kann zur Beratung bestimmter Gegenstände den Erweiterten Vorstand einberufen. Ihm gehören der/die Ehrenpräsident:in, die Herausgeber der Zeitschriften, die Sprecher:innen des Beirats sowie die Sprecher:innen der Kommissionen an. Der Erweiterte Vorstand unterstützt die Arbeit des Vorstands durch seine Erfahrung und fachliche Expertise.