Ehrenmitglieder
Mit der Ehrenmitgliedschaft würdigt die Deutsche Ornithologische Gesellschaft. Persönlichkeiten, die sich durch herausragende Forschung im Bereich der Ornithologie oder durch langjährige ehrenamtliche Verdienste um die Gesellschaft besonders ausgezeichnet haben. Die feierliche Ernennung auf der Jahrestagung und die Veröffentlichung der Laudatio in der Vogelwarte unterstreichen die besondere Bedeutung dieser Auszeichnung.
Unsere Ehrenmitglieder
FAQ Ehrenmitglieder
Wie wird man Ehrenmitglied?
Vorschläge für Ehrenmitgliedschaften können vom Vorstand oder von mindestens fünf Mitgliedern eingebracht werden. Der Vorstand prüft diese und entscheidet mit einfacher Mehrheit.
Welche Privilegien gibt es?
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei, erhalten alle Publikationen der DOG kostenlos, haben freien Zugang zu Tagungen und Veranstaltungen und sind namentlich auf der Website genannt. Zudem besitzen sie Stimmrecht im Beirat.
Kann die Ehrenmitgliedschaft aberkannt werden?
Ja. Der Vorstand kann die Ehrenmitgliedschaft mit einfacher Mehrheit widerrufen, wenn das Verhalten der Person den Zielen, Werten oder dem Ansehen der DOG widerspricht (z. B. bei kriminellen Handlungen, Diskriminierung, öffentlicher Verleumdung oder Missbrauch der Stellung).
Gibt es eine Satzung?
Ja. Die Ehrenordnung der DOG regelt die Verleihung von Ehrenmitgliedschaften, des Titels Ehrenpräsident:in sowie die Ernennung korrespondierender Mitglieder.