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Forschungsförderung

Die Deutsche Ornithologische Gesellschaft unterstützt ihre Mitglieder mit finanziellen Beihilfen bei ornithologischen Forschungsprojekten. Besonderes Augenmerk gilt jungen Forschenden sowie Vorhaben, die Grundlagen für Arten- und Naturschutz schaffen. Geförderte Projekte werden in den Publikationen und auf den Jahrestagungen der DOG vorgestellt und bereichern so den wissenschaftlichen Austausch.

Aktuelles

Kurzmeldungen

Meldung vom 12. September 2025

Reisestipendien zur EOU-Tagung in Bangor vergeben

Elf junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erhielten im Jubiläumsjahr der DOG ein Reisestipendium für die Tagung der European Ornithologists’ Union (EOU) im August 2025 in Bangor, Großbritannien.

Die Geförderten stammen aus sieben Ländern – fünf arbeiten in Deutschland, zwei in Österreich sowie je eine Person in Schweden, Frankreich, Italien und Spanien. Alle sind Mitglied der DOG und stehen mit ihren exzellenten Forschungsleistungen für die Vielfalt des ornithologischen Nachwuchses in Europa. In einer der nächsten Ausgaben der Vogelwarte werden sie mit Foto und kurzem Abstract vorgestellt.

Mit den Stipendien stärkt die DOG nicht nur die internationale Vernetzung junger Forschender, sondern auch ihre eigene Sichtbarkeit als fördernde Fachgesellschaft.

Informationen zur Förderung

Wir fördern die Auswertung vorhandener Daten

Neben vollständigen Forschungsprojekten gewährt die DOG auch Auswertungsbeihilfen. Diese unterstützen Kooperationen zur Aufbereitung bereits vorhandener Datensätze bis hin zur Publikation. Förderfähig sind auch Kosten für Digitalisierung und Datenaufbereitung für ausgewiesene Datenpublikationen.

Wir fördern den Nachwuchs durch die Erwin-Stresemann-Förderung

Besonders herausragende Forschungsvorhaben von Nachwuchsornithologinnen und -ornithologen unterstützt die DOG zudem durch die Erwin-Stresemann-Förderung.

Grundsätze und Richtlinien

Allgemeine Forschungsförderung

Die DOG unterstützt zeitlich begrenzte ornithologische Forschungsvorhaben ihrer Mitglieder mit finanziellen Beihilfen. 
 

  • Anträge können dreimal im Jahr (1. Februar, 1. Juni, 1. Oktober) eingereicht werden.
  • Gefördert werden Forschungsbeihilfen (bis 7.500 €) sowie Auswertungsbeihilfen (bis 2.500 €).
  • Vorrang haben Projekte jüngerer Mitglieder, Projekte außerhalb von Hochschulen und Instituten sowie Vorhaben, die Grundlagen für den Arten- und Naturschutz schaffen.
  • Über die Vergabe entscheidet die Forschungskommission der DOG.

Download Richtlinien Forschungsförderung

Studienförderung – Sonderauslobung „Vermächtnis Ursula Honig“

Dank des Vermächtnisses von Ursula Honig (1923–2016) vergibt die DOG von 2025 bis 2026 zusätzlich Sonderbeihilfen für studentische Forschungsprojekte:
 

  • Antragsberechtigt sind einmalig alle eingeschriebenen Studierenden (inkl. Promotion), die Mitglied der DOG sind (keine Mindestdauer erforderlich).
  • Gefördert werden Projekte im Rahmen von Forschungsmodulen, Forschungspraktika, Abschlussarbeiten oder Dissertationskapiteln.
  • Die Fördersumme beträgt bis zu 1.000 €.
  • Anträge (max. 5 Seiten inkl. Lebenslauf) können zu den Stichtagen 1. Juni 2025, 1. Oktober 2025 oder 1. Februar 2026 eingereicht werden.
  • Pro Stichtag stehen bis zu acht Beihilfen zur Verfügung.

Download Studienförderung

Sprecher:in

Tim Schmoll Portrait
Forschungskommission Tim Schmoll
Mail Icon tim.schmoll@uni-bielefeld.de Schwerpunkte

Evolutionsökologie, Verhaltensökologie, Brutbiologie experimentelles Design & Statistik

Wissenschaftlicher Mitarbeiter BioConsult, Husum

FAQ Forschungsförderung

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Mitglieder der DOG. Für Studierende genügt eine einjährige Mitgliedschaft, für alle anderen zwei Jahre. Für die Studienförderung (Sonderauslobung „Ursula Honig“) gibt es keine Mindestdauer.

Wann sind die Antragsfristen?

Förderanträge können jeweils zum 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober eingereicht werden. Für die Studienförderung gelten die Sonderstichtage 1. Juni 2025, 1. Oktober 2025 und 1. Februar 2026.

Welche Arten von Förderung gibt es?

Die DOG bietet Forschungsbeihilfen, Auswertungsbeihilfen, Studienförderung (Sonderauslobung „Ursula Honig“) sowie spezielle Nachwuchsförderungen (z. B. Erwin-Stresemann-Förderung, Reisestipendien, Preise).

Welche Kosten können gefördert werden?

Gefördert werden Sach- und Reisekosten, Hilfskräfte sowie bestimmte Kleingeräte. Nicht förderfähig sind Großgeräte, Bau- und Einrichtungsmaßnahmen, Overheads oder reine Reisekosten zu Tagungen.

Wie hoch kann die Förderung sein?

  • Forschungsbeihilfen: bis 7.500 €
  • Auswertungsbeihilfen: bis 2.500 €
  • Studienförderung: bis 1.000 €

Wer entscheidet über die Förderung?

Über die Vergabe entscheidet die Forschungskommission der DOG auf Grundlage einer fachlichen Begutachtung.

Kann ich mehrere Anträge stellen?

Es kann immer nur ein Antrag pro Stichtag eingereicht werden. Ein neues Vorhaben kann erst beantragt werden, wenn das vorherige abgeschlossen und der Abschlussbericht eingereicht wurde.

Gibt es eine Altersgrenze für die Nachwuchsförderung?

Nein. Maßgeblich ist nicht das Lebensalter, sondern die wissenschaftliche Qualifikationsstufe. Gefördert werden insbesondere Projekte von Studierenden, Promovierenden und frühen Postdocs.

Müssen Ergebnisse veröffentlicht werden?

Ja, die Ergebnisse geförderter Projekte sollen auf einer DOG-Jahrestagung vorgestellt und nach Möglichkeit in den Fachzeitschriften der DOG (Journal of Ornithology, Vogelwarte) publiziert werden.

Kann ich mich vorab beraten lassen?

Ja. Die Forschungskommission steht für Rückfragen und eine Beratung vor Antragstellung zur Verfügung.

Tim Schmoll 

tim.schmoll@uni-bielefeld.de