Beirat
Der Beirat ist das Bindeglied zwischen Vorstand und Mitgliedschaft der Deutschen Ornithologischen Gesellschaft (DOG). Er wird in allen wichtigen Vereinsangelegenheiten vom Vorstand beratend hinzugezogen, unterstützt Entscheidungen und bringt die Perspektiven der Mitglieder ein. Der Beirat besteht aus erfahrenen Mitgliedern, die die Arbeit der Gesellschaft aktiv mitgestalten und wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Seine Tätigkeit ist in der Satzung geregelt und sichert Transparenz, Teilhabe und Kontinuität.
Sprecher:in
Mitglieder
FAQ Beirat
Wie wird man Mitglied im Beirat?
Jedes Mitglied der DOG kann im Beirat mitarbeiten. Interessierte können sich jederzeit beim Vorstand oder bei der Sprecherin/ dem Sprecher des Beirats melden. Die Wahl neuer Beiratsmitglieder erfolgt durch die Mitgliederversammlung.
Wann müssen Wahlvorschläge eingereicht werden?
Vorschläge für die Wahl von Beiratsmitgliedern müssen von einem Mitglied des Vorstands oder Beirats spätestens sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung bei der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär eingereicht werden.
Wie lange dauert die Mitgliedschaft im Beirat?
Die Amtszeit der Beiratsmitglieder beträgt zehn Jahre. Eine sofortige Wiederwahl nach Ablauf dieser Zeit ist nicht möglich.
Wann endet die Mitgliedschaft im Beirat?
Die Mitgliedschaft endet automatisch beim Austritt aus dem Verein, beim Eintritt in den Vorstand, bei einer Ernennung zum Ehrenmitglied oder durch eine persönliche Erklärung, das Amt niederzulegen.
Wie viele Mitglieder hat der Beirat?
Dem Beirat gehören mindestens 15 Mitglieder der Gesellschaft an. Ehrenmitglieder und Ehrenpäsident:innen können an allen Sitzungen des Beirats teilnehmen und besitzen Stimmrecht. Die Sprecherinnen und Sprecher der Fachgruppen können zu den Sitzungen des Beirats eingeladen werden, besitzen aber kein Stimmrecht.
Wer leitet den Beirat?
Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher sowie eine Stellvertretung. Sie vertreten den Beirat nach außen und können an Vorstandssitzungen beratend teilnehmen. An den Sitzungen des Erweiterten Vorstandes nehmen sie mit Stimmrecht teil.