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Ehrenpräsident:in

Die Verleihung des Titels Ehrenpräsident:in ist die höchste Auszeichnung der Deutschen Ornithologischen Gesellschaft. Sie würdigt ehemalige Präsident:innen, die sich durch außergewöhnliche und langjährige Verdienste um die Gesellschaft und die Förderung der Ornithologie in besonderer Weise ausgezeichnet haben. Ehrenpräsident:innen repräsentieren die DOG nach außen und bleiben als wichtige Persönlichkeiten eng mit der Gesellschaft verbunden.

Kontakt

Prof. Dr. Franz Bairlein  Portrait
Ehrenpräsident Prof. Dr. Franz Bairlein
Mail Icon franz.bairlein@ifv-vogelwarte.de Schwerpunkte

Vogelzugforschung, Zugvogelschutz

Ehem. Direktor Institut für Vogelforschung "Vogelwarte Helgoland" in Wilhelmshaven; seit 2020 Max Planck Fellow am Max Planck Institut für Verhaltensbiologie in Radolfzell

Ehrenpräsident der DOG seit 2015
Präsident der DOG von 2002-2012
Herausgeber des Journal of Ornithology
(seit 1998)

FAQ Ehrenpräsident:in

Wie wird man Ehrenpräsident:in?

Vorschläge für die Ernennung zum/zur Ehrenpräsident:in können vom Vorstand oder von mindestens fünf Mitgliedern eingebracht werden. Der Vorstand prüft diese und entscheidet mit einfacher Mehrheit.

Welche Privilegien gibt es?

Ehrenpräsident:inen sind beitragsfrei, erhalten alle Publikationen der DOG kostenlos, haben freien Zugang zu Tagungen und Veranstaltungen und sind namentlich auf der Website genannt. Zudem besitzen sie Stimmrecht im Beirat, sind Mitglied im erweiterten Vorstand und können die DOG auf offiziellen Veranstaltungen vertreten.

Kann die Ehrenpräsidentschaft aberkannt werden?

Ja. Der Vorstand kann die Ehrenpräsidentschaft mit einfacher Mehrheit widerrufen, wenn das Verhalten der Person den Zielen, Werten oder dem Ansehen der DOG widerspricht (z. B. bei kriminellen Handlungen, Diskriminierung, öffentlicher Verleumdung oder Missbrauch der Stellung).

Gibt es eine Satzung?

Ja. Die Ehrenordnung der DOG regelt die Verleihung von Ehrenmitgliedschaften, des Titels Ehrenpräsident:in sowie die Ernennung korrespondierender Mitglieder.