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Kommission
Artenliste der Vögel Deutschlands

Die Kommission „Artenliste der Vögel Deutschlands“ ist eine ständige Einrichtung der Deutschen Ornithologischen Gesellschaft (DOG). Sie führt die offizielle Liste der in Deutschland nachgewiesenen Vogelarten und sorgt dafür, dass diese regelmäßig aktualisiert wird. Damit schafft sie eine verlässliche Grundlage für Forschung, Naturschutz, Verwaltung und Öffentlichkeit. Ihre Arbeit ist in den Richtlinien für die Kommission Artenliste der DOG verankert und gewährleistet Transparenz, wissenschaftliche Qualität und internationale Anschlussfähigkeit.

Sprecher

Peter H. Barthel Portrait
Mitglied der DOG Peter H. Barthel
Thorsten Krüger Portrait
Beirat Thorsten Krüger
Mail Icon thorsten.krueger@nlwkn.niedersachsen.de Globus Icon Zur Website Schwerpunkte

Naturschutzbiologie, Monitoring, Lebensraumbewertung, Faunistik, Störungsökologie

Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Staatlichen Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Beirat seit 2020
Stellvertretender Leiter Kommission „Artenliste der Vögel Deutschlands"

Mitglieder

Jens Hering Portrait
Beirat Jens Hering
Mail Icon jenshering.vso-bibliothek@t-online.de Schwerpunkte

Avifauna Nordafrika, Taxonomie Rohrsänger, Brutbiologie

Untere Naturschutzbehörde Landkreis Zwickau

Beirat seit 2016

Christian Dietzen Portrait
Mitglied der DOG Christian Dietzen
Christopher König  Portrait
Mitglied der DOG Christopher König
Mail Icon christopher.koenig@gmx.net Schwerpunkte

Auftreten seltener Arten, Faunistik, Monitoring

Mitarbeiter des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten und Administrator von ornitho.de; Geschäftsführer der Deutschen Avifaunistischen Kommission

Mitglied der DOG Martin Päckert

Veröffentlichungen

Aktuelle Artenlisten der Vögel Deutschlands

Liste der Vögel Deutschlands. Version 3.2. (aktualisierte Kurzform)
Barthel, P.H. & Krüger, T. (2019)
Deutsche Ornithologen-Gesellschaft, Radolfzell

Download

  1. Liste der Vögel Deutschlands. Version 3.2.

Artenliste der Vögel Deutschlands. Version 3.1 (volle Version mit Unterarten )
Barthel, P.H. & Krüger, T. (2018)
Version 3.1. Vogelwarte 56: 171-203.

Download

  1. Artenliste der Vögel Deutschlands. Version 3.1

Vorherige Listen

Artenliste der Vögel Deutschlands. (Version 2)
Barthel, P.H. & Helbig, A.J. (2005)
Limicola 19: 89-111

Download

  1. Artenliste der Vögel Deutschlands. (Version 2)

Artenliste der Vögel Deutschlands. (Version 1)
Barthel, P.H. (1993)
J. Ornithol. 134: 113-135

Download

  1. Artenliste der Vögel Deutschlands. (Version 1)

FAQ Kommission Artenliste

Was ist die Kommission Artenliste?

Sie ist die ständige Fachkommission der DOG, die die offizielle Liste der in Deutschland vorkommenden Vogelarten pflegt und aktualisiert.

Warum ist eine nationale Artenliste wichtig?

Sie schafft eine einheitliche Referenz für Forschung, Monitoring, Naturschutz und Verwaltung. Außerdem hat sie internationale und teilweise juristische Bedeutung, etwa bei Berichten oder Schutzregelungen.

Wer entscheidet über Änderungen in der Artenliste?

Die Kommission prüft neue Nachweise, taxonomische Änderungen und Namen nach internationalen Standards (insbesondere AviList). Beschlüsse werden in der Kommission gefasst und dokumentiert.

Wie wird man Mitglied in der Kommission?

Die Kommissionsmitglieder werden auf Vorschlag der amtierenden Kommission vom Vorstand der DOG gewählt. Fachliche Expertise in Ornithologie, Systematik oder Naturschutz ist Voraussetzung.

Wie viele Mitglieder hat die Kommission?

In der Regel besteht die Kommission aus 5-10 Mitgliedern.

Welche Rolle spielen Neozoen?

Die Kommission bewertet, ob Neozoen die Bedingungen für ein etabliertes Vorkommen erfüllen, und weist ihnen einen Status in der Artenliste zu. Dabei arbeitet sie eng mit anderen Stellen zusammen.

Wo kann man die aktuelle Artenliste einsehen?

Die jeweils gültige Fassung wird auf der Website der DOG veröffentlicht. Grundlegende Änderungen erscheinen zudem in der Fachzeitschrift Vogelwarte.

Wie lange dauert die Amtszeit der Mitglieder?

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.

Wie wird über die Arbeit informiert?

Die Kommission berichtet regelmäßig auf den Jahrestagungen der DOG und veröffentlicht aktuelle Änderungen in offiziellen Mitteilungen.